Wüstefeld - Ingenieure & Sachverständige

für Bauwesen und Immobilienwirtschaft

Bauschadengutachten & Immobilienbewertung

Düsseldorf 0211 - 390 247 28

Frankfurt a.m. 069 - 348 740 92

Wuppertal 0202 - 512 77 13

WIuS - Unsere Leistungen

Wertermittlung & Wertexpertisen

Wir bieten kompetente Dienstleitungen in Bezug auf den Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Projektes in Form von:


  • Markt- bzw. Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB/ Wertermittlungsverordnung (WertV) z.B. für gerichtliche und Beleihungszwecke, sowie Auseinandersetzungen von ehelichen und anderen Eigentümergemeinschaften oder im Falle einer An- oder Verkaufsabsicht
    - Referenzen


  • kostengünstige Wertexpertise in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung (WertV) für Ihre Standardwohnimmobilie(*) z.B. für Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, ehelichen Eigentümergemeinschaften oder im Falle einer An- oder Verkaufsabsicht
    - Referenzen


  • Versicherungswertgutachten für Gebäude - gutachterliche Ermittlung von Gebäudeversicherungswerten für nicht Standardgebäude
    - Referenzen


(*) Standardwohnimmobilie: darunter fallen die meisten Einfamilien-, Zweifamilien, Dreifamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie Etagenwohnungen, bei welchen keine Besonderheiten in Form von z.B. grundstücksgleichen Rechten- und Lasten vorliegen. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir gerne.

Bauschäden, Baumängel und Streit am Bau

Wir bieten die Gutachtenerstattung, Beratung und Ursachenermittlung in Form von:


  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten, gutachterliche Stellungnahmen
  • Streitprävention und Mediation


Ferner stehen wir zur Verfügung für Abnahmen von teilfertigen oder schlüsselfertigen Bauobjekten wie Wohn- und Gewerbebauten, Eigentumswohnungen sowie gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnanlagen.


- Referenzen

Ankaufberatung Immobilienbeurteilung

Bereits beim Erwerb und Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung geht es in aller Regel um sechsstellige Summen. Wer bei Ankauf oder Verkauf mit seinen Preisvorstellungen auch nur um einige Prozent daneben liegt, verliert unter Umständen viel Geld. Kaufinteressenten sollten überdies ihre Wunschimmobilie sehr genau unter die Lupe zu nehmen, damit sie später keine unangenehmen Überraschungen erleben. Verkäufer müssen den Wert ihrer Liegenschaft ebenfalls kennen, um sicher und erfolgreich verhandeln zu können. Wie aber findet man als Laie Baumängel, wie ermittelt man den korrekten Wert einer Immobilie? Bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen rund um den Immobilienerwerb stehen wir Ihnen als Sachverständige auch für Ihre private Wohnimmobilie zur Verfügung. Wir besichtigen das Objekt mit Ihnen gemeinsam, prüfen die rechtlichen Verhältnisse vor Ort und die Bausubstanz sowie Kosten für möglicherweise erforderliche Sanierungs- und Reparaturarbeiten. 


Auf Wunsch fertigen wir eine schriftliche Dokumentation zum Ergebnis der Begutachtung an. Die dafür vorgesehenen Honorare liegen zumeist im dreistelligen Bereich und sind nicht nur gemessen an der jeweiligen Investition gut angelegtes Geld in puncto Sicherheit. Sprechen Sie uns an. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich und kostenlos weitere Informationen hierzu.


- Referenzen

BQD Bau begleitende Qualitätsdokumentation

Zunehmende Bedeutung erlangt auch die Bau begleitende Qualitätsdokumentation.

Angepasst auf Ihr Bauvorhaben wird anhand im Vorfeld festgelegter/vereinbarter Baustellenbesichtigung (Audits) das wachsende Bauvorhaben auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) sowie der vertraglichen Vereinbarungen untersucht. Je Ortstermin werden Mängel und ggf. auch Schäden anhand übersichtlicher Berichte dokumentiert, so dass Mithilfe des Berichtes die zuständige Bauunternehmung zur Nachbesserung aufgefordert werden kann, bevor vorhandene Mängel überbaut und somit verdeckt werden.


- Referenzen

Abnahme von Bauleistungen

Von elementarer Bedeutung am Ende des Bauprozesses ist die erfolgende Bauabnahme bzw. Übergabe.


Der Bauherr oder Erwerber ist häufig Baulaie und somit überfordert hinsichtlich der Bewertung, ob die zur Abnahme vorgestellten Bauleistungen ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Für die Beurteilung bedarf es stets der Kenntnis der anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen, Bauvertragsinhalte und weiterer leistungsbestimmender Vorschriften und Vereinbarungen. Zudem Bedarf die Feststellung von Mängeln häufig spezieller Messgeräte.


Gerne unterstützen wir Sie sachverständig bei der Abnahme der Bauleistung, sei es die Abnahme einer Wohn- oder Gewerbeeinheit von einem Generalunternehmer, einem Bauträger oder sei es auch nur die Abnahme eines Einzelgewerkes.

Projektsteuerung

Wir bieten:


  • Projektsteuerung für Ihr Bau- und Sanierungsvorhaben
  • Koordination der fachlich am Bau Beteiligten und des zugehörigen Informationsflusses

- Referenzen

Beratung

Individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt bieten wir:


Baukosten, Feuchtemessung, Wärmebilder

folgende Einzeldienstleistungen können Sie bei uns erhalten:


  • Ermittlung von Baukosten für Bauleistungen / Bauelemente nach Ihren Angaben bzw. Ihrem Bedarf anhand einschlägiger Baukostenliteratur (BKI, Sirados)

  • Feuchtemessung mit dem CM-Messgerät genormtes/gerichtsfestes Messverfahren z.B. vor Bodenverlegarbeiten

  • Wärmebilder mit der Infrarotkamera u.a. geeignet zum Auffinden von Heizungsleitungen

Baurecht und Immobilienrecht

Aus der Urteilssammlung von ibr-online:


Nicht alles im Bau- und Immobilienrecht ist in Regelwerken nachlesbar und stets eindeutig anzuwenden. Regelwerke können allein aus Altersgründen bereits durch die Entwicklung der Bautechnik überholt sein. Sie entwickeln sich nicht kontinuierlich parallel zur Entwicklung der Bautechnik. Regeln, Vorschriften und insbesondere vertragliche Vereinbarungen bedürfen daher immer wieder erneuter Interpretation und Auslegung. Häufig erfolgen diese gerichtlichen Auslegungen bezogen auf die Umstände des Einzelfalles. Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG) und insbesondere des Bundesgerichtshofes (BGH) hat jedoch häufig wegweisenden Charakter. Anhand dieser lassen sich dann aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung ablesen. Die Überarbeitung von Regelwerken trägt diesen Entwicklungstendenzen häufig erst später Rechnung.

Der Bau- und Immobiliensachverständige muss sich auch in dieser Hinsicht stets weiter bilden. Dazu gehört daher auch die Befassung mit der aktuellen Rechtsprechung und der Reflektion dieser bei Bewertungsaufgaben.

Ein Beispiel aus dem Schallschutz

Die Deutsche Industrie Norm, DIN 4109:1989-11, Schallschutz im Hochbau -Anforderungen und Nachweise, hat sich nicht kontinuierlich mit dem Bauwesen weiter entwickelt. Was in den 80-ern und in den Anfängen der 90-er Jahre nach Auslegung des Norminhaltes noch als Schallschutzstandard im Bauwesen gelten durfte, genügt bereits seit Jahren nicht mehr den gängigen Mindestanforderungen im Schallschutz. Diese Entwicklung belegen in den letzten Jahren auch immer wieder Urteile von Gerichten höherer und höchster Instanz.
Für alle Baubeteiligten und insbesondere für den Sachverständigen heißt das, dass die bauliche Erfüllung lediglich der Mindestanforderung der DIN 4109 aus dem Jahre 1989 auch bei Fehlen diesbezüglicher besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Abweichung zur Sollbeschaffenheit und somit als Mangel zu bewerten ist. 


An diesem Beispiel wird deutlich, dass sachverständige Fehleinschätzungen erfolgen können, sofern die aktuelle Rechtsprechung nicht reflektiert wird.
Unser Büro verfolgt daher auch die Rechtsprechung regelmäßig. Dies geschieht nicht etwa, um Ihnen Rechtsberatung zu erteilen. Vielmehr muss kontinuierlich daran gearbeitet werden, dass Fehlbewertungen von Sachverhalten in der Wertermittlung sowie bei Baumängeln und Bauschäden auszuschließen sind.

Nachfolgend finden Sie einige jüngere Urteile, welche uns freundlicherweise durch ibr-online zur Verfügung gestellt wurden.

Jobs bei WIuS

Derzeit haben wir leider keine freien Stellen zu besetzen.