Prophylaxe gegen Frostschäden und Schimmelpilz
Beheizung leerstehender Immobilien und Wohneinheiten
Immer wieder werden wir als Sachverständige zu so genannten "Frostschäden" gerufen. In aller Regel treten diese Schäden während der jährlichen Heizperioden im Winter oder auch während der Übergangszeiten auf. Ursache ist häufig die Absicht des Eigentümers in einer leerstehenden oder nicht bewohnten Immobilie Heizkosten zu sparen. Zu diesem Zwecke werden die Heizleistungen stark zurückgefahren, häufig wird die "Frostwächtereinstellung" der Thermostatventile oder der Heizzentrale aktiviert. Gelegentlich finden wir sogar Heizzentralen vor, welche ganz abgeschaltet wurden oder deren rechtzeitige Inbetriebnahme zur Heizperiode im Rahmen einer längeren Nichtnutzung der Immobilie vergessen wurde.
In Folge von Frosteinwirkung kommt es dann zum Bersten von Trinkwasserrohren, Wasserarmaturen, Rohren der Warmwasserverteilung der Heizanlagen und Heizkörpern bzw. Heizflächen. Die Folgen sind häufig beträchtlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schadeneintritt auch noch für längere Zeit unbemerkt bleibt und/oder austretendes Wasser sich durch Geschossdecken insbesondere Holzdecken ausbreitet.
Bedenken Sie: Die Frostwächtereinstellungen aktivieren Heizenergie in der Regel erst bei ca. +5°C. Natürlich wird bei einer Temperatur von +5°C kein Frostschaden eintreten. Außenbauteile wie tragende Wände, sind allerdings bereits deutlich kälter, wenn innerhalb des Raumes noch +5°C gemessen werden können, da sie der Kälte unmittelbar ausgesetzt sind und von innen wegen der Frostwächtereinstellung noch keine Wärmeenergie nachgeführt wird. In Außenbauteilen wie Außenwänden, Dachschrägen und Dachabseiten sowie Spitzböden und Kellerdecken befinden sich häufig Rohre und Armaturen, welche der Trinkwasser- oder Heizungsversorgung dienen.
Tipps: